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1 Vorbehaltlich beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommenbis 80.000 €, erhöht um jeweils 5.000 € für bis zu zwei Kinder (max. 90.000 €). Gefördert werden nach dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Klasse M1 – sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug‑in‑Hybride (PHEV), wenn sie max. 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen. Die Förderung umfasst eine Basisprämie (3.000 € für E‑Fahrzeuge, 1.500 € für PHEV), einen Kinderbonus von bis zu 1.000 € sowie eine einkommensabhängige Zusatzförderung von bis zu 2.000 €. Weitere Details zur geplanten Förderhöhe unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.  Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 möglich und können bis zu einem Jahr rückwirkend gestellt werden. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, spätestens am 31.12.2029. Weitere Details, insbesondere zu Berechnungsgrundlagen und Nachweispflichten, werden mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie bekannt gegeben.

2 Die SEAT e-Hybrid Prämie entspricht einer Aktionsprämie der CUPRA SEAT Deutschland GmbH, die beim Barverkauf bei Rechnungsstellung in Abzug gebracht und beim Leasing bereits bei der Leasingratenberechnung berücksichtigt wird. Die SEAT e-Hybrid Prämie beträgt 1.500 € (brutto). Berechtigt zum Erhalt der Prämie sind ausschließlich Privatkunden bei Barkauf oder Leasing eines SEAT e‑HYBRID bis 31.03.2026, unabhängig von einer Berechtigung zur staatlichen E‑Auto‑Förderung.